Sachverständigenbüro Pawletta
Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden
Prüfungen nach Technischer Prüfverordnung (TPrüfV), Sonderbauvorschriften und vereinbartem Prüfumfang
Unabhängige Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen für Betreiber, Bauherren und Planungsbeteiligte.
Prüfgebiete
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Lüftungsanlagen einschließlich Brandschutzklappen
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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
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Druckbelüftungsanlagen
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Selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkler- und Gaslöschanlagen
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Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Wandhydrantenanlagen)
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CO-Warnanlagen in Garagen
Anerkannter Prüfsachverständiger nach HPPVO
Leistungen
Bauordnungsrechtliche Prüfungen
Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Nachprüfungen sicherheitstechnischer Anlagen entsprechend den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Baubegleitende Prüfungen
Baubegleitende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen, um prüfrelevante Abweichungen möglichst frühzeitig vor Fertigstellung und Inbetriebnahme festzustellen.
Prüfungen nach vereinbartem Prüfumfang
Technische Prüfungen außerhalb oder ergänzend zu bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen nach einem mit dem Auftraggeber festgelegten Prüfumfang.
Technische Stellungnahmen und Bewertungen
Fachliche Bewertung technischer Anlagen und konkreter technischer Fragestellungen im Rahmen meiner Prüfgebiete.
Prüfungen nach Bauordnungsrecht in Bereichen
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
Eine selbsttätige Löschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die ständig betriebsbereit ist und automatisch ausgelöst wird.
Dazu zählen unter anderem:
Wasserlöschanlagen:
- Sprinkleranlagen (nass, trocken, vorgesteuert)
- Sprühwasserlöschanlagen
- Schaumlöschanlagen
- Wassernebel-Löschanlagen
- Funkenlöschanlagen
Gaslöschanlagen:
- CO2 Gaslöschanlagen (Nieder- und Hochdruckanlagen)
- Inertgaslöschanlagen (z.B. Argon, Stickstoff)
- Gaslöschanlagen mit chemischen Löschmitteln (z.B. FK)
Sonderlöschanlagen:
- Küchenschutzeinrichtung
Nicht selbsttätige Löschanlage
Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen werden im Bedarfsfall manuell durch Personen bzw. Einsatzkräfte genutzt oder in Betrieb gesetzt.
Dazu zählen unter anderem:
Innenhydranten:
- Hydrantenanlagen nass
- Hydrantenanlagen nass/trocken
Außenhydranten:
- Unterflurhydranten
- Überflurhydranten.
sonstiges:
- Halbstationäre Löschanlagen
- Steigleitungen trocken
- Löschmonitore
Lüftungsanlagen
Bei Lüftungsanlagen werden die für Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Brandschutz relevanten Anlagenteile und Funktionen geprüft. Hierzu gehören insbesondere Brandschutzklappen, Lüftungsleitungen, Ventilatoren sowie die zugehörigen Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme. Sie unterstützen die Rauchfreihaltung bzw. Rauchableitung aus den vorgesehenen Bereichen und können damit die Selbst- und Fremdrettung sowie den Feuerwehreinsatz unterstützen.
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden unterteilt in:
- maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Druckbelüftungsanlagen
Druckbelüftungsanlagen dienen dazu, das Eindringen von Rauch in geschützte Bereiche, insbesondere Sicherheitstreppenräume und deren Vorräume, zu verhindern bzw. zu begrenzen. Hierzu werden definierte Druckverhältnisse und Luftströmungen erzeugt.
CO-Warnanlagen
CO-Warnanlagen überwachen die Kohlenmonoxidkonzentration in Garagen und warnen bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte. Je nach Anlagenkonzept können zusätzlich Lüftungsanlagen oder weitere sicherheitstechnische Funktionen angesteuert werden.
Bauordnungsrechtliche Prüfungen
Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen sind bei bestimmten Gebäuden und Sonderbauten vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend durch anerkannte Prüfsachverständige zu prüfen, soweit dies nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erforderlich ist.
Gegenstand der Prüfung sind die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sowie deren Übereinstimmung mit den maßgebenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Technische Prüfverordnungen:
Objekte unterliegen in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung den Auflagen der Technischen Prüfverordnungen (z.B. TPrüfVO, SPrüfV, usw.) oder Sonderbaurichtlinien der einzelnen Bundesländer. Ob und in welchem Umfang technische Anlagen prüfpflichtig sind, richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, den Sonderbauvorschriften sowie den Anforderungen des konkreten Bauvorhabens.
Eine Prüfpflicht kann insbesondere bei folgenden Sonderbauten bestehen:
- Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren)
- Versammlungsstätten (z. B. Kinos, Theater)
- Hochhäuser
- Industriebauten
- Schank- und Speisegaststätten
- Beherbergungsstätten (z. B. Hotels)
- Schulen
- Garagen
- Krankenhäuser
- Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen
- Hallen- sowie Messebauten
- Sowie Sonstige bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sofern diese im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde angeordnet wurde.
(Maßgebend sind die für das jeweilige Bauvorhaben geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen.)
Prüfpflichtige Anlagen – Beispiel aus Hessen
Sachverständigenbüro
Als unabhängiger Prüfsachverständiger unterstütze ich Betreiber, Bauherren und Planungsbeteiligte durch die fachgerechte Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen.
Über mich
Mgr. Ing. Janusz Pawletta
Anerkannter Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.
Meine berufliche Erfahrung umfasst die Konstruktion und Ausführung technischer Anlagen sowie langjährige Tätigkeit als Sachverständiger und Prüfsachverständiger in führenden Prüforganisationen.
Dadurch verbinde ich praktische Kenntnisse der Anlagentechnik mit langjähriger Erfahrung bei Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen, Nachprüfungen und baubegleitenden Prüfungen.
- Feuerlöschanlagen - selbsttätige und nicht-selbsttätige Löschanlagen
- Rauch und Wärmeabzugsanlagen - Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen
- Drukbelüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen - inkl. Prüfung von Brandschutzklappen
- CO-Warnanlagen
Erfahrung
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Erfahrung unter anderem in:
Flughäfen und Infrastrukturprojekten · Hochhäusern · Großgaragen · Büro- und Verwaltungsgebäuden · Krankenhäusern · Verkaufsstätten · Versammlungsstätten · Industrieanlagen · Schulen und Kindertagesstätten · Pflege- und Beherbergungsbetrieben ......