Sachverständigenbüro Pawletta

Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden

Prüfungen nach Technischer Prüfverordnung (TPrüfV), Sonderbauvorschriften und vereinbartem Prüfumfang

Unabhängige Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen für Betreiber, Bauherren und Planungsbeteiligte.

Prüfgebiete

  • Lüftungsanlagen einschließlich Brandschutzklappen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Druckbelüftungsanlagen

  • Selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkler- und Gaslöschanlagen

  • Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Wandhydrantenanlagen)

  • CO-Warnanlagen in Garagen

Anerkannter Prüfsachverständiger nach HPPVO

Leistungen

Bauordnungsrechtliche Prüfungen
Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Nachprüfungen sicherheitstechnischer Anlagen entsprechend den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Baubegleitende Prüfungen
Baubegleitende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen, um prüfrelevante Abweichungen möglichst frühzeitig vor Fertigstellung und Inbetriebnahme festzustellen.
Prüfungen nach vereinbartem Prüfumfang
Technische Prüfungen außerhalb oder ergänzend zu bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen nach einem mit dem Auftraggeber festgelegten Prüfumfang.
Technische Stellungnahmen und Bewertungen
Fachliche Bewertung technischer Anlagen und konkreter technischer Fragestellungen im Rahmen meiner Prüfgebiete.

Prüfungen nach Bauordnungsrecht in Bereichen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen

Eine selbsttätige Löschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die ständig betriebsbereit ist und automatisch ausgelöst wird.

Nicht selbsttätige Löschanlage

Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen werden im Bedarfsfall manuell durch Personen bzw. Einsatzkräfte genutzt oder in Betrieb gesetzt.

Lüftungsanlagen

Bei Lüftungsanlagen werden die für Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Brandschutz relevanten Anlagenteile und Funktionen geprüft. Hierzu gehören insbesondere Brandschutzklappen, Lüftungsleitungen, Ventilatoren sowie die zugehörigen Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme. Sie unterstützen die Rauchfreihaltung bzw. Rauchableitung aus den vorgesehenen Bereichen und können damit die Selbst- und Fremdrettung sowie den Feuerwehreinsatz unterstützen.

Druckbelüftungsanlagen

Druckbelüftungsanlagen dienen dazu, das Eindringen von Rauch in geschützte Bereiche, insbesondere Sicherheitstreppenräume und deren Vorräume, zu verhindern bzw. zu begrenzen. Hierzu werden definierte Druckverhältnisse und Luftströmungen erzeugt.

CO-Warnanlagen

CO-Warnanlagen überwachen die Kohlenmonoxidkonzentration in Garagen und warnen bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte. Je nach Anlagenkonzept können zusätzlich Lüftungsanlagen oder weitere sicherheitstechnische Funktionen angesteuert werden.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen

Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen sind bei bestimmten Gebäuden und Sonderbauten vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend durch anerkannte Prüfsachverständige zu prüfen, soweit dies nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erforderlich ist.

Gegenstand der Prüfung sind die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sowie deren Übereinstimmung mit den maßgebenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Technische Prüfverordnungen:

Objekte unterliegen in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung den Auflagen der Technischen Prüfverordnungen (z.B. TPrüfVO, SPrüfV, usw.) oder Sonderbaurichtlinien der einzelnen Bundesländer. Ob und in welchem Umfang technische Anlagen prüfpflichtig sind, richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, den Sonderbauvorschriften sowie den Anforderungen des konkreten Bauvorhabens.

Eine Prüfpflicht kann insbesondere bei folgenden Sonderbauten bestehen:

  • Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren)
  • Versammlungsstätten (z. B. Kinos, Theater)
  • Hochhäuser
  • Industriebauten
  • Schank- und Speisegaststätten
  • Beherbergungsstätten (z. B. Hotels)
  • Schulen
  • Garagen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Hallen- sowie Messebauten
  • Sowie Sonstige bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sofern diese im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde angeordnet wurde.

(Maßgebend sind die für das jeweilige Bauvorhaben geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen.)

Prüfpflichtige Anlagen – Beispiel aus Hessen

Sachverständigenbüro

Als unabhängiger Prüfsachverständiger unterstütze ich Betreiber, Bauherren und Planungsbeteiligte durch die fachgerechte Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen.

Über mich

Mgr. Ing. Janusz Pawletta
Anerkannter Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.

Meine berufliche Erfahrung umfasst die Konstruktion und Ausführung technischer Anlagen sowie langjährige Tätigkeit als Sachverständiger und Prüfsachverständiger in führenden Prüforganisationen.

Dadurch verbinde ich praktische Kenntnisse der Anlagentechnik mit langjähriger Erfahrung bei Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen, Nachprüfungen und baubegleitenden Prüfungen.

Erfahrung