Sachverständigenbüro
Janusz Pawletta
Prüfungen nach Technischer Prüfverordnung (TPrüfVO), Sonderbauvorschriften und Kundenspezifikation.
Unabhängig, baubegleitend und rechtssicher – für Betreiber, Bauherren und Planungsbüros.
Übersicht der Dienstleistungen:
Als Prüfsachverständiger unterstütze ich Bauherren, Betreiber und Fachplaner bei der Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden. Ziel ist die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen sowie die sichere und zuverlässige Funktion technischer Anlagen.
Prüfungen nach TPrüfVO und Sonderbauvorschriften
Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen gemäß technischer Prüfverordnungen der Länder und spezieller Anforderungen aus Sonderbauvorschriften.
Baubegleitende Prüfungen
Fachliche Begleitung von Bau- und Modernisierungsprojekten mit Fokus auf sicherheitstechnische Anlagen und deren ordnungsgemäße Umsetzung.
Prüfungen nach Kundenspezifikation
Individuelle Prüfleistungen entsprechend projektspezifischer Anforderungen von Bauherren, Betreibern oder Planern.
Gutachten
Technische Bewertungen, Zustandsanalysen und fachliche Stellungnahmen zu sicherheitstechnischen Anlagen.
Prüfgebiete
Die Prüfleistungen umfassen unter anderem folgende Anlagen:
-
Lüftungsanlagen (inkl. Brandschutzklappen)
-
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
-
Druckbelüftungsanlagen
-
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
-
Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen
-
CO-Warnanlagen in Garagen
Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden technischen Regelwerke sowie der bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Prüfungen nach Bauordnungsrecht in Bereichen
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
Eine selbsttätige Löschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die ständig betriebsbereit ist und automatisch ausgelöst wird.
Dazu zählen unter anderem:
Wasserlöschanlagen:
- Sprinkleranlagen (nass, trocken, vorgesteuert)
- Sprühwasserlöschanlagen
- Schaum-Löschanlagen
- Wassernebel-Löschanlagen
- Funkenlöschanlagen
Gaslöschanlagen:
- CO2 Gaslöschanlagen (nieder-, hochdruck)
- Inertgaslöschanlagen (z.B. Argon, Stickstoff)
- Chemische Gase (z.B. FK)
Sonderlöschanlagen:
- Küchenschutzeinrichtung
Nicht selbsttätige Löschanlage
Eine nicht selbsttätige Löschanlage wird erst vor Ort manuell in Betrieb genommen.
Dazu zählen unter anderem:
Innenhydranten:
- Hydrantenanlagen nass
- Hydrantenanlagen nass/trocken
Außenhydranten:
- Unterflurhydranten
- Überflurhydranten.
sonstiges:
- Halbstationäre Löschanlagen
- Steigleitungen trocken
- Löschmonitore
Lüftungsanlagen
Der Brandschutz an Lüftungsanlagen verhindert im Brandfall eine Weiterleitung von Feuer und Rauch über das Leitungssystem.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen leiten den Rauch im Brandfall aus dem Gebäude. Dadurch bleiben die Flucht- und Rettungswege möglichst raucharm. Die Personen können flüchten. Ferner erleichten die Anlagen die Einsätzte für die Feuerwehr.
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden unterteilt in:
- maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Druckbelüftungsanlagen
Druckbelüftungsanlage ermöglichen eine Selbst- und Fremdrettung durch die Verhinderung des Raucheindringes in die geschützten Räume. Die Personen können flüchten. Ferner erleichten die Anlagen die Einsätzte für die Feuerwehr.
CO-Warnanlagen
CO-Warnanlagen in z. B. geschlossenen Mittel- und Großgaragen stellen sicher, dass das von Fahrzeugen erzeugtes Kohlenmonoxid (als Referenzgröße) nicht zu gesundheitlichen Gefährdungen von Personen führt.
Die CO-Warnanlage warn dabei ab einem bestimmten Kohlenmonoxid-Gehalt in der Luft die Benutzer der Garagen vor der Gefahr.
Die CO-Warn Anlagen in Verbindung mit einer Abluftanlage sollen das Ansammeln von gesundheitsschädlichen Kohlenmonoxid verhindern.
Bauordnungsrechtliche Prüfungen
Gebäude dürfen nur dann errichtet und betrieben werden, wenn diese die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die eingebauten sicherheitstechnischen Anlagen müssen gemäß der Technischen Prüfverordnungen und Sonderbauvorschriften der Bundesländer auf deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft werden.
Technische Prüfverordnungen:
Objekte unterliegen in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung den Auflagen der Technischen Prüfverordnungen (z.B. TPrüfVO, SPrüfV, usw.) oder Sonderbaurichtlinien der einzelnen Bundesländer:
Für folgende Objekte besteht in der Regel eine Prüfpflicht:
- Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren)
- Versammlungsstätten (z. B. Kinos, Theater)
- Hochhäusern
- Industriebauten
- Schank- und Speisegaststätten
- Beherbergungsstätten (z. B. Hotels)
- Schulen
- Garagen
- Krankenhäusern
- Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen
- Hallen- sowie Messebauten
- Sowie sonstige bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sofern diese im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde angeordnet wurde.
(die genauen Definitionen müssen den jeweiligen Prüf- und Sonderbauverordnung entnommen werden)
Prüfpflichtige Anlagen – Beispiel aus Hessen
Sachverständigenbüro
Ich freue mich, Ihnen mein Sachverständigenbüro für technische Gebäudeausrüstung vorstellen zu dürfen. Ich habe mich seit über 15 Jahren (Stand 2023) auf die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anlagen in Gebäuden spezialisiert.
Mein neutrales unabhängiges und freiberufliches Sachverständigenbüro kann Sie in Bereichen Lüftung-, Feuerlösch-, Entrauchungs- sowie CO-Warn-Anlagen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten kompetent und zuverlässig unterstützen.
Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Ich bin stolz darauf, meinen Kunden einen erstklassigen Service mit höchster Qualität und Zuverlässigkeit zu bieten.
Wenn Sie weitere Informationen über mein Sachverständigenbüro und meine Dienstleistungen benötigen oder eine Anfrage stellen möchten, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Über mich
Mgr. Ing. Janusz Pawletta
Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden in folgenden Prüfgebieten:
Ich blicke auf mehrjährige Erfahrung in der Konstruktion, Ausführung sowie Prüfsachverständigen-Tätigkeit in führenden Prüforganisationen zurück.
- Feuerlöschanlagen - selbsttätige und nicht-selbsttätige Löschanlagen
- Rauch und Wärmeabzugsanlagen - Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen
- Drukbelüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen - inkl. Prüfung von Brandschutzklappen
- CO-Warnanlagen
Erfahrung
- Beispiele von Prüfungen in Sonderbauten:
- Flughäfen (davon – Europas größtes Infrastruktur-Projekt Stand 2023)
- Hochhäuser (fast alle Hochhäuser in Frankfurt am Main)
- Garagen (davon - Deutschlands größtes Parkhaus Stand 2023)
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Versammlungsstätten (Kinos, Theater, Sport-Arenen)
- Krankenhäuser
- Verkaufsstätten
- Industriebauten
- Schulen
- Kitas
- Seniorenheime
- Beherbergungsbetriebe und vieles mehr......