Sachverständigenbüro

Janusz Pawletta

Prüfungen nach Technischer Prüfverordnung (TPrüfVO), Sonderbauvorschriften und Kundenspezifikation.

Unabhängig, baubegleitend und rechtssicher – für Betreiber, Bauherren und Planungsbüros.

Übersicht der Dienstleistungen:

Als Prüfsachverständiger unterstütze ich Bauherren, Betreiber und Fachplaner bei der Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden. Ziel ist die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen sowie die sichere und zuverlässige Funktion technischer Anlagen.


Prüfungen nach TPrüfVO und Sonderbauvorschriften

Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen gemäß technischer Prüfverordnungen der Länder und spezieller Anforderungen aus Sonderbauvorschriften.

Baubegleitende Prüfungen

Fachliche Begleitung von Bau- und Modernisierungsprojekten mit Fokus auf sicherheitstechnische Anlagen und deren ordnungsgemäße Umsetzung.

Prüfungen nach Kundenspezifikation

Individuelle Prüfleistungen entsprechend projektspezifischer Anforderungen von Bauherren, Betreibern oder Planern.

Gutachten

Technische Bewertungen, Zustandsanalysen und fachliche Stellungnahmen zu sicherheitstechnischen Anlagen.


Prüfgebiete

Die Prüfleistungen umfassen unter anderem folgende Anlagen:

  • Lüftungsanlagen (inkl. Brandschutzklappen)

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Druckbelüftungsanlagen

  • Selbsttätige Feuerlöschanlagen

  • Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen

  • CO-Warnanlagen in Garagen

Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden technischen Regelwerke sowie der bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Prüfungen nach Bauordnungsrecht in Bereichen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen

Eine selbsttätige Löschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die ständig betriebsbereit ist und automatisch ausgelöst wird.

Nicht selbsttätige Löschanlage

Eine nicht selbsttätige Löschanlage wird erst vor Ort manuell in Betrieb genommen.

Lüftungsanlagen

Der Brandschutz an Lüftungsanlagen verhindert im Brandfall eine Weiterleitung von Feuer und Rauch über das Leitungssystem.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen leiten den Rauch im Brandfall aus dem Gebäude. Dadurch bleiben die Flucht- und Rettungswege möglichst raucharm. Die Personen können flüchten. Ferner erleichten die Anlagen die Einsätzte für die Feuerwehr.

Druckbelüftungsanlagen

Druckbelüftungsanlage ermöglichen eine Selbst- und Fremdrettung durch die Verhinderung des Raucheindringes in die geschützten Räume. Die Personen können flüchten. Ferner erleichten die Anlagen die Einsätzte für die Feuerwehr.

CO-Warnanlagen

CO-Warnanlagen in z. B. geschlossenen Mittel- und Großgaragen stellen sicher, dass das von Fahrzeugen erzeugtes Kohlenmonoxid (als Referenzgröße) nicht zu gesundheitlichen Gefährdungen von Personen führt.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen

Gebäude dürfen nur dann errichtet und betrieben werden, wenn diese die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die eingebauten sicherheitstechnischen Anlagen müssen gemäß der Technischen Prüfverordnungen und Sonderbauvorschriften der Bundesländer auf deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft werden.

Technische Prüfverordnungen:

Objekte unterliegen in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung den Auflagen der Technischen Prüfverordnungen (z.B. TPrüfVO, SPrüfV, usw.) oder Sonderbaurichtlinien der einzelnen Bundesländer:

Für folgende Objekte besteht in der Regel eine Prüfpflicht:

  • Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren)
  • Versammlungsstätten (z. B. Kinos, Theater)
  • Hochhäusern
  • Industriebauten
  • Schank- und Speisegaststätten
  • Beherbergungsstätten (z. B. Hotels)
  • Schulen
  • Garagen
  • Krankenhäusern
  • Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Hallen- sowie Messebauten
  • Sowie sonstige bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sofern diese im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde angeordnet wurde.

(die genauen Definitionen müssen den jeweiligen Prüf- und Sonderbauverordnung entnommen werden)

Prüfpflichtige Anlagen – Beispiel aus Hessen

Sachverständigenbüro

Ich freue mich, Ihnen mein Sachverständigenbüro für technische Gebäudeausrüstung vorstellen zu dürfen. Ich habe mich seit über 15 Jahren (Stand 2023) auf die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anlagen in Gebäuden spezialisiert.

Mein neutrales unabhängiges und freiberufliches Sachverständigenbüro kann Sie in Bereichen Lüftung-, Feuerlösch-, Entrauchungs- sowie CO-Warn-Anlagen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten kompetent und zuverlässig unterstützen.

Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Ich bin stolz darauf, meinen Kunden einen erstklassigen Service mit höchster Qualität und Zuverlässigkeit zu bieten.

Wenn Sie weitere Informationen über mein Sachverständigenbüro und meine Dienstleistungen benötigen oder eine Anfrage stellen möchten, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Über mich

Mgr. Ing. Janusz Pawletta

Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden in folgenden Prüfgebieten:

Ich blicke auf mehrjährige Erfahrung in der Konstruktion, Ausführung sowie Prüfsachverständigen-Tätigkeit in führenden Prüforganisationen zurück.

Erfahrung

Jahre Erfahrung (Stand: 2026):
0
Anzahl der Prüfungen (Stand 2026):
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